Alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Absicht haben, in norwegischen Flüssen oder Seen Salmoniden – Lachse, Forellen und Seesaiblinge – zu fischen, müssen eine nationale Fischereiabgabe entrichten.

Der Nachweis über die erfolgte Zahlung ist beim Fischen mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Abgabe fließt in einen staatlichen Fischereifonds zur Bewahrung und Pflege der wilden Salmonidenbestände und schafft damit die Voraussetzungen, diese Fischarten weiterhin befischen zu können.

Angeln in Flüssen und Seen

Die Fischereiabgabe muss entrichtet sein, wenn Sie die Absicht haben, in einem Gewässerabschnitt zu fischen, in dem es Lachse, Meerforellen oder Seesaiblinge gibt. Dies gilt stromaufwärts bis zu dem ersten Wasserfall oder ersten Hindernis, an dem die Fische nicht mehr aufsteigen können, oder bis zu einer vom Regierungspräsidenten der Provinz (‚fylke‘) festgelegten Grenze. Beachten Sie, dass neben der bezahlten Fischereiabgabe zusätzlich ein Erlaubnisschein vom Grundeigentümer erforderlich ist, der die Fischereirechte hat.

Auch wenn Sie für das Fischen von Süßwasserfischen oder Flusskrebsen keine Fischereiabgabe entrichten müssen, müssen Sie diese bezahlen, wenn während der gewöhnlichen Angelsaison Lachse, Meerforellen oder Seesaiblinge in das aktuelle Gewässer aufsteigen.

Angeln in der See oder in den Fjorden

Wenn Sie mit der Angel oder Handleine in der See fischen wollen, muss die nationale Fischereiabgabe nicht entrichtet werden. Achten Sie bitte darauf, die vor Ort geltenden Grenzen zwischen dem Fluss und der See einzuhalten.

Kontrolle

Alle, die Erlaubnisscheine für Gewässer mit Lachsen, Meerforellen oder Seesaiblingen verkaufen, sind berechtigt zu kontrollieren, ob Sie die nationale Fischereiabgabe entrichtet haben.

Tragen Sie deshalb beim Angeln immer den Zahlungsnachweis und einen ID-Nachweis bei sich, damit diese der Polizei oder des Kontrolleurs auf Verlangen vorgezeigt werden können.

Gebühren 2024

Einzelpersonen:
NOK 329

Für Familien:
NOK 525
(Verheiratete, Zusammenlebende oder Partner mit Kindern zwischen 18 und 20 Jahren oder Einzelpersonen mit Kindern in dieser Altersgruppe)

So bezahlen Sie die nationale Fischereiabgabe

You can pay the national fishing fee either by making a bank payment or by Visa or MasterCard/Eurocard on the internet.